Inhalt
- Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Angebot, Vertragsschluss, Vertragssprache
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Liefer- und Ausführungsfristen, Mitwirkungspflichten
- Abnahme, Gefahrübergang
- Eigentumsvorbehalt
- Mängelansprüche / Gewährleistung
- Herstellergarantien
- Haftung
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Muster-Widerrufsformular
- Datenschutz
- Streitbeilegung
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der KALAE GmbH, Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg (nachfolgend „Kalae" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden über die Lieferung, Planung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern, Wallboxen, Zubehör sowie über damit verbundene Beratungs- und Serviceleistungen.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Einzelne Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern oder ausschließlich gegenüber Unternehmern; dies ist an den entsprechenden Stellen kenntlich gemacht.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
(5) Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Kalae erbringt auf Grundlage eines individuellen, schriftlichen Angebots folgende Leistungen:
- Planung der Photovoltaik-Anlage einschließlich Auslegung, statischer Voruntersuchung und Simulation des Ertrags;
- Lieferung der Komponenten (PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Unterkonstruktion, Wallboxen sowie Zubehör);
- DC- und AC-seitige Montage und Installation durch eigene Fachkräfte oder durch ausdrücklich benannte, zertifizierte Fachpartner;
- Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und Inbetriebnahme;
- Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur;
- optionale Service-, Wartungs- und Monitoring-Leistungen.
(2) Die konkreten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen schriftlichen Angebot bzw. Vertrag. Soweit in Werbeaussagen, Produktbeschreibungen oder auf der Webseite Eigenschaften der Leistungen genannt werden, sind diese unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften i. S. d. § 434 BGB dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
(3) Technische Weiterentwicklungen der Hersteller bleiben vorbehalten. Kalae ist berechtigt, einzelne Komponenten durch gleichwertige oder höherwertige Komponenten zu ersetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die Funktion der Gesamtanlage unverändert bleibt.
§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Vertragssprache
(1) Die Darstellung von Leistungen und Paketen auf unserer Webseite (www.kalae.de) stellt kein bindendes Angebot dar, sondern dient der unverbindlichen Information. Preisangaben in Paketen sind Richtwerte; verbindlich werden Preise erst mit unserem individuellen Festpreis-Angebot nach Dach-Check bzw. Vor-Ort-Termin.
(2) Der Kunde kann bei uns per Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite eine Beratung bzw. ein Angebot anfragen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von Kalae ausdrücklich durch Unterschrift oder Textform (z. B. per E-Mail) annimmt, oder wenn Kalae die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt.
(3) Angebote von Kalae sind, soweit nicht anders ausgewiesen, bis zu 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sie verstehen sich als Festpreis einschließlich aller im Angebot ausgewiesenen Leistungen und Komponenten.
(2) Auf die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von nicht mehr als 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden entfällt gemäß § 12 Abs. 3 UStG seit dem 01.01.2023 die Umsatzsteuer (Nullsteuersatz). Unsere Angebotspreise in diesem Anwendungsbereich sind daher Endpreise ohne Mehrwertsteuerausweis. Für sämtliche anderen Leistungen gelten unsere Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(3) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung nach folgendem Zahlungsplan:
- 30% bei Vertragsabschluss (Anzahlung);
- 60% bei Lieferung der Hauptkomponenten an die Baustelle;
- 10% nach mangelfreier Abnahme der installierten Anlage.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.
(4) Der Kunde kommt — bei Verbrauchern nur dann, wenn auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde — spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall schulden Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Das Recht, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Kalae anerkannt sind. Für Unternehmer gilt ergänzend: Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aus Gegenansprüchen geltend gemacht werden, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Liefer- und Ausführungsfristen, Mitwirkungspflichten
(1) Termine und Fristen sind verbindlich nur, wenn sie von Kalae ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus (vgl. Absatz 3).
(2) Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Lieferengpässe bei Modulen, Wechselrichtern oder Speichern, Naturereignisse, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen sowie Verzug des Netzbetreibers — verlängern die Lieferfristen angemessen. Kalae wird den Kunden über eine entsprechende Verzögerung unverzüglich informieren.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass
- die statischen Voraussetzungen des Daches zur Aufnahme der Anlage geeignet sind bzw. gegebenenfalls eine statische Prüfung beauftragt wird;
- die notwendigen Genehmigungen (z. B. Denkmalschutz, baurechtliche Vorgaben) bei ihm vorhanden sind bzw. von ihm beschafft werden, soweit dies nicht ausdrücklich durch Kalae übernommen wurde;
- ein geeigneter Zählerplatz, ein normgerechter Zählerschrank und die erforderliche Stromversorgung für die Montage vorhanden sind;
- Kalae-Mitarbeitern während der Montagezeit ein ungehinderter Zugang zum Installationsort gewährt wird.
(4) Kosten, die aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erfüllter Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen (z. B. Leerfahrten, Wartezeiten, nachträgliche Austausche des Zählerschranks), trägt der Kunde, sofern er die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 6 Abnahme, Gefahrübergang
(1) Soweit die Leistung von Kalae ein Werk im Sinne der §§ 631 ff. BGB darstellt (z. B. schlüsselfertige Errichtung einer PV-Anlage), ist der Kunde zur Abnahme nach § 640 BGB verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt wurde und die Anlage nicht wesentliche Mängel aufweist. Die Abnahme wird durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls dokumentiert.
(2) Verweigert der Kunde die Abnahme trotz Verpflichtung hierzu, kann Kalae dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nach Ablauf der Frist ohne Angabe eines Mangels weiterhin verweigert oder die Anlage in Benutzung nimmt. Gegenüber Verbrauchern gilt § 640 Abs. 2 BGB.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Abnahme auf den Kunden über.
(4) Für Unternehmer gilt ergänzend: Bei reinen Lieferleistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transporteur übergeben wurde bzw. die Sendung die Geschäftsräume von Kalae verlassen hat (Versendungskauf, § 447 BGB).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Kalae.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend ein erweiterter Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Kalae. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung.
(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten oder weiterzuveräußern. Seine Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) an Kalae ab. Kalae nimmt die Abtretung an.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden — insbesondere bei Zahlungsverzug — ist Kalae nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Herausnahme der Vorbehaltsware berechtigt.
§ 8 Mängelansprüche / Gewährleistung
(1) Soweit die Leistung von Kalae eine Kauf- oder Werkleistung i. S. d. §§ 433 ff., 631 ff. BGB darstellt, gelten die gesetzlichen Regelungen, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Gegenüber Verbrauchern (B2C) beträgt die Gewährleistungsfrist:
- bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, die fest mit einem Gebäude verbunden werden (Bauwerk i. S. d. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), fünf Jahre ab Abnahme;
- bei beweglichen Sachen (z. B. einzelne Komponenten, die lediglich aufgestellt und nicht mit dem Gebäude fest verbunden werden) zwei Jahre ab Lieferung.
(3) Gegenüber Unternehmern (B2B) verkürzt sich die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln bei beweglichen Sachen auf ein Jahr ab Lieferung. Bei Bauwerken und bei Werkleistungen, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, gilt die gesetzliche Frist von fünf Jahren. Die Einschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Arglist.
(4) Unternehmer haben die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung, schriftlich gegenüber Kalae zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Verletzt der Kunde die Untersuchungs- und Rügepflicht, gilt die Ware als genehmigt.
(5) Bei berechtigten Mängelrügen wird Kalae nach eigener Wahl nacherfüllen, indem der Mangel beseitigt wird oder eine mangelfreie Sache bzw. Leistung erbracht wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert Kalae die Nacherfüllung, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis bzw. die Vergütung mindern oder Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
(6) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, unautorisierte Eingriffe Dritter, höhere Gewalt, normale Abnutzung oder auf die Nichtbeachtung von Pflege-, Wartungs- und Betriebshinweisen zurückzuführen sind.
§ 9 Herstellergarantien
(1) Unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und den vertraglichen Ansprüchen gegen Kalae gelten die jeweiligen Herstellergarantien auf die verbauten Komponenten. Die Garantiebedingungen ergeben sich aus den Garantieunterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Anlagendokumentation übergeben werden.
(2) Typische Garantiezeiten bei den von Kalae eingesetzten Komponenten sind:
- Photovoltaik-Module: 25 Jahre Leistungsgarantie / 12 Jahre Produktgarantie (jeweils nach Maßgabe des Herstellers);
- Wechselrichter: 10 Jahre Produktgarantie;
- Batteriespeicher: 10 Jahre Produkt- und Kapazitätsgarantie.
(3) Die Inanspruchnahme einer Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Rechte des Kunden gegen Kalae nicht ein.
§ 10 Haftung
(1) Kalae haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- im Umfang einer von Kalae übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Kalae auf den Schaden begrenzt, der nach der Art des Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung besteht ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs nicht. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir nach Maßgabe des gesetzlichen Musters wie folgt belehren:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Handelt es sich um einen Vertrag über die Lieferung von Waren, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
KALAE GmbH
Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg
E-Mail: widerruf@kalae.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesendet werden können (z. B. vormontierte Unterkonstruktionen, PV-Module), werden die Kosten auf höchstens ca. 450 Euro geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Bauleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Das Widerrufsrecht besteht zudem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) — z. B. bei einer individuell auf das Dach des Kunden geplanten PV-Anlage, nachdem die Produktion bzw. Planung auf Basis der Kundenspezifikation begonnen hat.
§ 12 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.
An:
KALAE GmbH
Pestalozzistraße 25
22305 Hamburg
E-Mail: widerruf@kalae.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
______________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________
Name des/der Verbraucher(s): ________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
Datum: __________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
(2) Kalae ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kalae und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hamburg. Kalae ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.